Gottesdienste zur Eheschließung und Segnung von Lebenspartnerschaften


Eine Alternative zur kirchlichen Trauung kann ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung sein. Dieser wird dann in Betracht gezogen, wenn nur einer der beiden Partner in der Kirche ist, da eine kirchliche Trauung die Kirchenzugehörigkeit beider zukünftiger Ehepartner voraussetzt. Der Gottesdienst zur Eheschließung kann aber ganz ähnlich zu einem Traugottesdienst gefeiert werden. Im Unterschied zur Trauung entfällt die Traufrage, da die vorgesehene Antwort  - Ja, mit Gottes Hilfe - aus dem Munde eines nichtchristlichen Partners ein Lippenbekenntnis wäre.

Gottesdienste zur Eheschließung und Segnungen von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft (auch gleichgeschlechtliche) werden – wie alle Amtshandlungen – während der Öffnungszeiten im Gemeindebüro angemeldet. In Einzelfällen kann die Anmeldung auch nach Terminabsprache über den  Pfarrer erfolgen, der frühzeitig in die Terminplanung einbezogen werden sollte. Benötigt werden zur Anmeldung:

  • Personenangaben zum Paares
  • Angaben zu den kirchlichen Amtshandlungen: Datum und Ort von Taufe und Konfirmation
  • Kopie der Eheschließungsurkunde, falls Sie bereits standesamtlich verheiratet sind
  • Unterschriften der beiden Partner

Sofern mindtestes einer der Partner oder dessen Eltern Mitglied der Johannisgemeinde sind, sind keine Gebühren fällig. In allen anderen Fällen wird eine Gebühr von 150 € zur Deckung der Kosten erhoben.

Auch wenn der Gottesdienste zur Eheschließung oder die Segnung eines Paares in eingetragener Lebenspartnerschaft in einer anderen Kirchgemeinde stattfinden soll, erfolgt die Anmeldung in unserer Verwaltung. Das Aufgebotsprotokoll wird in diesem Fall an die entsprechende Gemeinde weitergeleitet (entspricht dem Dimissoriale).